Information für
Klientinnen und Klienten
Klemens Spiegel übt diese Tätigkeit
als „Energetiker“ gemäß österreichischem
Gewerberecht aus. Standort der Gewerbeausübung ist Dornbirn,
die Eintragung ins Gewerberegister erfolgte bei der Bezirkshauptmannschaft
Dornbirn.
Die genaue Bezeichnung der Tätigkeit im
Gewerberecht lautet: Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen
bzw. energetischen Ausgewogenheit mittels Cranio-Sacral-Balancing.
(Zitat aus Art. I Z 13 GR HG)
Meine Tätigkeit umfasst energetische Begleitung,
die unter Zuhilfenahme von Cranio-Sacral- Balancing oder ähnlichen
gewerblich erlaubten Methoden durchgeführt wird.
Zum Thema Vertraulichkeit versichere ich Ihnen,
dass ich alle Informationen und Wahrnehmungen, die ich in meiner
Tätigkeit als Energetiker erhalte, streng vertraulich behandle
und dass dabei dauerhafte Verschwiegenheit gilt. Die Standesregeln
der Berufsverbände (CSTA, VGNÖ, WKO) werden von mir in
vollem Umfang eingehalten.
Zum Thema Kosten einer Craniosacral-Therapie
möchte ich darauf hinweisen, dass fast alle privaten Krankenversicherungen
im Rahmen des ambulanten Tarifs einen Teil der Kosten übernehmen.
Manchmal braucht es eine ärztliche Verordnung und zusätzliche
Argumente, damit eine Kostenübernahme gewährleistet ist.
Sollte es für Sie finanziell schwierig sein, die erforderliche
Anzahl an Craniosacralen Sitzungen aus eigener Tasche zu bezahlen,
sprechen Sie bitte mit mir darüber. Am Geld soll es nicht scheitern!
Wenn Sie Fragen
zur Methode oder zu meiner Tätigkeit haben, senden Sie mir
bitte ein e-mail oder rufen Sie mich an. Sie erreichen mich telefonisch
am besten von Montag bis Samstag ab 7:30 Uhr. Andernfalls bitte
ich Sie um eine Nachricht und Ihre Telefon-Nummer, ich rufe Sie
verlässlich zurück.
Die Tätigkeit als Energetiker und die
Auswahl der Maßnahmen dienen zur Wiederherstellung und Harmonisierung
der körpereigenen Energiefelder. Dementsprechend stellt die
energetische Begleitung keine Heilbehandlung und keinerlei Ersatz
für ärztliche Diagnose und Therapie dar. Eine ärztliche
Abklärung der Beschwerden ist daher notwendig.
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